Rede auf der Landtagssitzung zu sozialen Beratungsleistungen
Pressemitteilung 25.01.2019
Soziale Beratung in M-V endlich auskömmlich fördern
Zur Ablehnung des Antrags „Soziale Beratungsleistungen ausfinanzieren“ erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:
„Die Ablehnung ist einmal mehr ein Schlag ins Gesicht für alle, die in den sozialen Beratungsstellen wie der Schuldner- oder Familienberatung tätig sind. Es bleibt bei nicht ausreichender Finanzierung, unsicheren und oft unterbezahlten Arbeitsplätzen und einer seit mehr als zwanzig Jahren jährlich zu beantragenden Projektförderung mit ungewissem Ausgang.
Meine Fraktion fordert die Landesregierung auf, im angekündigten Wohlfahrtsgesetz für M-V und bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/2021 die sozialen Beratungsleistungen auskömmlich zu fördern, die tatsächlich anfallenden Kosten dabei zu berücksichtigen und die Förderung zu dynamisieren. Die Leistung in den Beratungsstellen muss endlich auch durch die Art der Förderung anerkannt werden.“
Pressemitteilung 24.01.2019
Menschen mit Behinderung werden weiter gleiche Chancen verwehrt
Zur Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes erklärt der behindertenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:
„Statt die Voraussetzungen zu schaffen, damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt in unserem Land leben und beteiligt werden können, hindert die Landesregierung diese Menschen weiter daran. Sie ist nicht einmal in der Lage, Vorgaben der Europäischen Union fristgerecht umzusetzen, ohne ein Strafverfahren zu riskieren.
Aktuelles Beispiel ist der barrierefreie Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen. Der Gesetzentwurf kam zu spät und sieht umfangreiche Ausnahmen beim Abbau der Barrieren vor. So sollen Schulen und Kitas lediglich ‚wesentliche Verwaltungsfunktionen‘ barrierefrei gestalten müssen. Eine Regelung, die sich gegen alle Menschen mit Behinderung und gegen das Ziel einer inklusiven Gesellschaft richtet. Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention – in M-V ist davon nichts zu spüren, so werden beispielsweise immer noch veraltete Begriffe verwendet.
Meine Fraktion hat gemeinsam mit den Betroffenenverbänden eine Vereinfachung des Gesetzes und die Reduzierung der Ausnahmen gefordert. Dies haben SPD und CDU abgelehnt. Nun hat die Landesregierung sogar erklärt, dass die für 2019 angekündigte umfassende Novelle des Landesgesetzes erst im Jahr 2020 erfolgen soll – ein Schlag ins Gesicht für alle Menschen, die aufgrund von Beeinträchtigungen an einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe gehindert werden. Die Landesregierung versagt einmal mehr bei der Schaffung gleichberechtigter Chancen für Menschen mit Behinderung.“